AML-Richtlinien
1. GENEHMIGUNGSRICHTLINIEN
1.1. mBet Solutions N.V. (Curaçao) (die "Gesellschaft") ist eine in Curaçao eingetragene und gegründete Gesellschaft mit dem Firmenregister: 129230. Glücksspiellizenznummer OGL/2023/110/0072 gemäß dem Nationalen Gesetz über Offshore-Glücksspiele. Das Unternehmen ist berechtigt, Transaktionen mit Kunden in entweder Fiat- (traditionellen Währungen), Krypto-Währungen (digitalen oder virtuellen Währungen) oder einer Kombination aus beiden durchzuführen und zu akzeptieren.
1.2. Die Gesellschaft verpflichtet sich, alle angemessenen Maßnahmen zu ergreifen, um zu verhindern, dass ihre Systeme für die Zwecke der Geldwäsche, der Terrorismusfinanzierung oder, unter anderem, für andere Straftaten genutzt werden.
2. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
2.1. Die Gesellschaft ist fest entschlossen zu ständiger Wachsamkeit bei der Verhinderung von Geldwäsche und der Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung, um Risiken wie das Reputationsrisiko, das rechtliche Risiko und das regulatorische Risiko zu minimieren und zu steuern. Sie bekennt sich auch zu ihrer gesellschaftlichen Pflicht, schwere Kriminalität zu verhindern und nicht zuzulassen, dass ihre Systeme zur Förderung dieser Straftaten missbraucht werden.
2.2. Die Gesellschaft ist bestrebt, sich über die Entwicklungen auf nationaler und internationaler Ebene hinsichtlich aller Initiativen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung auf dem Laufenden zu halten. Sie verpflichtet sich, die Organisation und ihre Tätigkeiten jederzeit zu schützen und ihren Ruf und alle vor der Bedrohung durch Geldwäsche, die Finanzierung terroristischer und anderer krimineller Aktivitäten zu bewahren.
2.3. Die Richtlinien, Verfahren und internen Kontrollen des Unternehmens sind so konzipiert, dass sie die Einhaltung aller anwendbaren Gesetze, Regeln, Richtlinien und Vorschriften, die für die Geschäftstätigkeit des Unternehmens von Bedeutung sind, gewährleisten und werden regelmäßig überprüft und aktualisiert, um sicherzustellen, dass angemessene Richtlinien, Verfahren und interne Kontrollen vorhanden sind.
3. GESETZE UND VORSCHRIFTEN
3.1. Die benannte Aufsichtsbehörde für Dienstleister, die ihre Dienste von Curacao aus anbieten oder über eine Lizenz verfügen, die von einem Dienstleister oder Hauptlizenznehmer aus Curacao ausgestellt wurde, ist das Curaçao Gaming Control Board (GCB).
3.2. Die Gesellschaft ist verpflichtet, alle geltenden Gesetze und Vorschriften einzuhalten, einschließlich: • The National Ordinance Criminal Code (P.B. 2011, Nr. 49); • The National Ordinance of November 23, 2015 amending the National Ordinance identification for services (P.B. 2015, Nr. 69); • The National Ordinance on Identification when Rendering Services or NOIRS (Landsverordening identificatie bij dienstverlening (LID), PB 2017, Nr. 92); und • The National Ordinance on the Reporting of Unusual Transactions oder NORUT (Landsverordening melding ongebruikelijke transacties (LMOT), PB 2017, Nr. 99).
4. SORGFALTSPFLICHTEN GEGENÜBER KUNDEN
4.1. Die Gesellschaft wendet bei allen Kunden angemessene Sorgfaltspflichten im Einklang mit den geltenden Gesetzen und Vorschriften an. Aufgrund des technischen und virtuellen Charakters von Kryptowährungen (digitalen Währungen) umfasst die anfängliche Due-Diligence-Prüfung auch Kontrollen in Bezug auf technische Identifikatoren.
4.2. Die Gesellschaft führt im Rahmen seiner Kundenregistrierungsverfahren (Onboarding) Sorgfaltsprüfungen durch. Bevor das Unternehmen eine Geschäftsbeziehung aufnimmt oder die Nutzung seiner Produkte oder Dienstleistungen zulässt, führt es vereinfachte Due-Diligence-Prüfungen mit Hilfe externer Drittanbieter durch, um Folgendes zu bestätigen: • Alter • Name • Wohnanschrift • Nationalität • PEP • Sanktionsprüfung;
4.3. Die Gesellschaft führt jederzeit eine verstärkte Sorgfaltsprüfung durch, wenn sich das Risikoprofil des Kunden oder das festgestellte Verhaltens- oder Aktivitätsmuster aufgrund einer Reihe von "roten Flaggen" ändert.
4.4. Eine verstärkte Sorgfaltsprüfung wird mit einer Reihe von Methoden durchgeführt, die unter anderem Folgendes umfassen: • Verifikation anhand von Personaldokumenten, z. B. Reisepass, Personalausweis, Adressnachweis usw. • Soziale Medien und öffentlich zugängliche Daten • Privilegierte Informationen von anderen Betreibern, Quellen • Finanz- oder Unternehmensdaten • Daten von Drittanbietern
4.5. Zusätzlich zu den oben genannten Überprüfungen führt das Unternehmen gegebenenfalls auch Geldquellenüberprüfungen durch, um die Herkunft und den Ursprung der verwendeten Gelder festzustellen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: • Bankkontoauszüge • Einkommensnachweise oder Eigentumsnachweise für Zahlungsmittel • Finanzunterlagen und Konten
4.6. Die Gesellschaft ist verpflichtet, alle Kundenbeziehungen laufend zu überwachen und in Bezug auf Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung stets wachsam zu sein und verdächtige Transaktionen oder Umstände zu melden.
4.7. Das Unternehmen überwacht alle Kundentransaktionen und -aktivitäten in Übereinstimmung mit den besten Praktiken der Branche, internationalen Empfehlungen und Richtlinien.
4.8. Wenn das Unternehmen nicht in der Lage ist, die Due-Diligence-Prüfungen abzuschließen, wird es die Geschäftsbeziehung aussetzen, bis alle Prüfungen zufriedenstellend abgeschlossen sind.
4.9. Wenn die Gesellschaft den Verdacht hat oder glaubt, dass ein Risiko der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung besteht, wird es der zuständigen Strafverfolgungsbehörde einen Bericht vorlegen.
5. KRYPTOWÄHRUNGSTRANSAKTIONEN
5.1. Aufgrund des höheren Risikos, das mit Kryptowährungen verbunden ist, wird die Gesellschaft zusätzliche Sorgfaltspflichten und Sicherheitsprüfungen für diejenigen Kunden und Konten anwenden, die Einzahlungen und Transaktionen mit Kryptowährungen vornehmen möchten.
5.2. Die nachstehend beschriebenen Sorgfalts- und Sicherheitsprüfungen werden zusätzlich zu den Prüfungen durchgeführt, die bereits für Kunden gelten, die Fiat-Währungen verwenden, und nicht an deren Stelle.
5.3. Sollte die Gesellshaft nicht in der Lage sein, eine Überprüfung zu ihrer Zufriedenheit durchzuführen, wird das Kundenkonto bis zum Abschluss der Überprüfung gesperrt.
5.4. Sollte die Gesellschaft nicht in der Lage sein, alle erforderlichen Überprüfungen vorzunehmen oder die Identität des Kunden oder die Finanzierungsquelle sicherzustellen, wird die Angelegenheit zur Überprüfung und endgültigen Entscheidung an den Verwaltungsrat und/oder den Dienstleister verwiesen.
5.5. Wenn die Entscheidung getroffen wird, die Geschäftsbeziehung zu beenden, werden alle einbehaltenen Kundengelder auf einem Konto für beschlagnahmte Gelder aufbewahrt und als Teil eines Berichts über verdächtige Aktivitäten an die Strafverfolgungsbehörden gemeldet.
6. MELDUNG VON VERDACHTSFÄLLEN
6.1. Als GCB-Lizenznehmer sind wir verpflichtet, gemäß dem Nationalen Gesetz und als registrierte Stelle der Financial Intelligence Unit (FIU) ungewöhnliche oder verdächtige Transaktionen zu melden.
6.2. Wird ein Kunde als auf einer Sanktionsliste stehend identifiziert oder in Verbindung mit Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung oder anderen kriminellen Aktivitäten gebracht, kann dies die Einreichung eines offiziellen Verdachtsberichts bei den Strafverfolgungsbehörden erforderlich machen.